| | Wenn Lehrkräfte Fachbücher als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen, will das Finanzamt jeweils detailliert wissen, für welche Klasse, welches Fach, in welchem Umfang und wann die Literatur im Unterricht genutzt wurde. Ansonsten, argumentiert die Behörde, lasse sich ein privater Gebrauch nicht ausschließen. Ob diese kleinliche Prüfung tatsächlich sein muss, beurteilt demnächst der Bundesfinanzhof. Wer bis dahin vom Finanzamt eine Ablehnung kassiert, sollte Einspruch einlegen (/4z. VIR 53/09).
Stand: September 2010
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