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| Einsatz von Referendaren im Unterricht | ||||||
| Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen Liebe Kollegin, lieber Kollege, herzlichen Glückwunsch zur Einstellung ins Referendariat! Jetzt geht es endlich los. Du hast einen anstrengenden, aber auch schönen Beruf gewählt. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist mehr als nur ein Job. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an das, was Lehrer/innen können und tun sollen. Sie stehen wie kaum eine andere Berufsgruppe in der öffentlichen Aufmerksamkeit und nicht selten in der Kritik. Einerseits sehen die Schüler dich bereits in der Rolle der Lehrerin oder des Lehrers, andererseits bleibst du aber gegenüber den Seminarleiter/innen, Fachleiter/innen und Fachlehrer/innen im Ausbildungsunterricht Lernende/r. Einerseits möchtest du eigene pädagogische und fachliche Vorstellungen erproben, andererseits wirst du dem Druck von Beurteilungen und Benotungen unterworfen. Mit der Einführung des „bedarfsdeckenden Unterrichts“ in Thüringen sind die Anforderungen an dich als Lehramtsanwärter/in noch gestiegen. Sicher bewegen dich auch viele Fragen: Was erwartet mich in den einzelnen Abschnitten des Vorbereitungsdienstes? Worauf muss ich sofort achten, damit der Einstieg so gelingt, dass ich reibungslos über die Runden komme? Wie verhalte ich mich gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an der Schule, wie gegenüber den Schülerinnen und Schülern? Welche Rechte und Pflichten erwachsen mir aus der Ausbildungsordnung und aus dem Beamtenrecht? Wo finde ich Rat, Hilfe und Unterstützung für den ganz normalen Ausbildungstag, aber auch in Konfliktfällen ? Manche Antworten auf diese Fragen muss man sich selbst erarbeiten. Aber bekanntlich können bereits gesammelte Erfahrungen weitergegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen bietet dir an, dich auf deinem Weg zum zweiten Staatsexamen mit Rat und Tat zu begleiten. Dabei werden wir keine fertigen Antworten liefern, doch hier und da Steine aus dem Weg räumen können. Wir haben in den letzten Jahren einen Fundus an Informationen rund um das Referendariat zusammengetragen, Erfahrungsaustausche und Fortbildungen für Lehramtsanwärter/innen durchgeführt und Einzelnen im Konfliktfall zur Seite gestanden. Insbesondere in den Personalräten deiner Ausbildungsschule, der Schulämter und beim Kultusministerium findest du engagierte GEW-Mitglieder als Ansprechpartner. Tipp 1: Vergiss bei aller Anstrengung nicht, dass es auch noch ein Leben neben dem Referendariat gibt. Schaff dir Freiräume, pflege Freundschaften - auch wenn die nächste Lehrprobe noch so wichtig scheint. Tipp 2: Stelle dich darauf ein, dass das Land Thüringen den ersten Sold in der Regel als Abschlag überweist und erst nach mehreren Wochen das reguläre Geld eingeht. Wir wünschen Dir einen guten Start und viel Erfolg! Jürgen Röhreich Landesvorsitzender der GEW Thüringen | |||||||||||||||||||||
| Lehramtsanwärter kommen im August an die Schulen! | ||||||||||||||||||||||
| Der frühe Schuljahresbeginn beschert auch den Studienseminaren und Ausbildungs- und Seminarschulen einen frühen Zugang von Lehramtsanwärtern (LAA). War der Beginn des Referendariats sonst auf den 1. September datiert, so erfolgt die Einstellung der LAA nun zum 1. August 2010. Sie werden also bald nach Schuljahresbeginn auch in den Schulen selbst antreten. Wie viele kommen denn? Das TKM hat auch in diesem Jahr die Ausbildungsplatzhöchstzahl auf 400 festgelegt: a) für das Lehramt an Grundschulen 100 b) für das Lehramt an Regelschulen 95 c) für das Lehramt an Gymnasien 130 d) für das Lehramt an berufsbildenden Schulen 42 e) für das Lehramt für Förderpädagogik 33 Nur vorläufige Personalplanung Wie jedes Jahr wird die endgültige Personalplanung erst nach Beginn des Schuljahres klar sein. Das ergibt sich u.a. aus der Zuweisung von LAA und der Ungewissheit bis zum August/September, ob denn die LAA auch wirklich kommen. Schulleitung und Personalrat müssen also mit Überraschungen rechnen und dementsprechend handeln. Abminderungen nicht vergessen!!! Es ist durchaus möglich, dass auch nach einer kompletten Einsatzplanung durch die Übernahme von LAA Abminderungsansprüche einzelner Lehrer entstehen. Diese sind zu gewährleisten! Im TKM-Grundsatzpapier „Aufgaben der in Schulen an der Lehrerbildung Beteiligten„ vom 14.5.2008 heißt es unter „Fachbegleitende Lehrer„ (früher Mentor genannt): „Die für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehrerbildung an Schulen und Seminarschulen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit wird in der jeweiligen Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre geregelt.„ Und dort heißt es wiederum unter Punkt 4.3.3.2: „Ausbildungsschulen werden je betreutem Lehramtsanwärter drei Wochenstunden zugewiesen.„ Diese Stunden sind explizit für die Entlastung der betreuenden „Mentoren„ vorgesehen sowie teilweise für die Verantwortlichen für Ausbildung der jeweiligen Schule. Die Vergabe dieser Abminderungen ist also untrennbar mit der Betreuung der LAA verbunden und muss auch nach der vorläufigen Einsatzplanung möglich gemacht werden. Da sind sowohl Schulleitung als auch Personalrat in der Pflicht! Auch Lehramtsstudenten müssen ab August betreut werden Das Lehramtsstudium der FSU Jena beinhaltet ein Praktikumssemester, in Erfurt wurden fachdidaktische Praktika eingeführt. Die FSU ermöglicht dabei den betreffenden Studenten schon ab August, das Praxissemester anzutreten, richtet sich also nach den Schulen und nicht dem Wintersemester der Uni. Betreuende Lehrer erhalten auch dafür Abminderungen! Die Details für Ausbildungsschulen, Seminarschulen und BBS regelt die Verwaltungsvorschrift für dieses Schuljahr unter Punkt 4.4.3. Das Ministerium sieht also Entlastungen vor. Dafür haben wir im HPR lange Überzeugungsarbeit leisten müssen. Nehmen Sie diese Entlastungen in Anspruch. Schulleitungen müssen das möglich machen! Personalräte sind vor der Verteilung der Abminderungsstunden von der Schulleitung zu beteiligen (siehe Punkt 4.3.1 der Verwaltungsvorschrift)! Hinweis: Was können die Betreuer von Lehramtsstudenten im Praktikumssemester voraussetzen? Zeitungen für fachbegleitende Lehrer zum Jenaer Modell der Lehrerbildung des Zentrums für Lehrerbildung und Didaktikforschung der FSU Jena A.Stötzer, AG Personalrat | ||||||||||||||||||||||
| Neuordnung der Lehramtsanwärterausbildung an den Schulen | ||||||||||||||||||||||
| Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 ist ein sog. Grundsatzpapier zu den „Aufgaben der in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten“ in Kraft (Schreiben vom 7.8.2008, siehe unten). Vielen an Lehrerbildung Beteiligten ist dies noch gar nicht bekannt. Das sollte man jedenfalls als LAA wissen, wenn man einen „Fachbegleitenden Lehrer“ sucht, die Lehrer aber „Mentor“ seien wollen. Diese Begriffsverwirrung wird wohl im Laufe des Schuljahres behoben. Trotzdem betreuen Lehrer Lehramtsanwärter in gewohnter Weise! Neu ist, dass es an jeder Schule einen „Verantwortlichen für Ausbildung“ gibt, der als erster Ansprechpartner an der jeweiligen Schule fungieren soll. Die Aufgaben der „Lehrerbildner“ an den Ausbildungsschulen wird im Abschnitt „Aufgabenbeschreibung“ konkretisiert. A.Stötzer (AG Personalrat)
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| Konkretisierungen der LAA-Ausbildung in Verwaltungsvorschrift | ||||||||||||||||||||||
| Nach vielen kritischen wie konstruktiven Anmerkungen der GEW sowie der Studienseminare, Ausbildungsschulen und der LAA selbst, hat das TKM reagiert. In einem ersten Schritt wird in der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2007/08 den Ausbildungsschulen eine leicht erhöhte Stundenzuweisung zugestanden. Der Bedarfsdeckende Unterricht wurde neu in die Verwaltungsvorschrift eingefügt. Die Verwaltungsvorschrift ist in jeder Schule vorhanden und kann dort eingesehen werden – sie ist keine geheime Verschlusssache! Ich möchte noch einmal auf die Formulierung im Punkt 2.5.3 der Vorschrift hinweisen: Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfortschritt und den pädagogisch-didaktischen Voraussetzungen des Lehramtsanwärters und wird vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt. Die GEW wendet sich entschieden gegen den Missbrauch von LAA als „Lückenfüller“ für fehlende Fachlehrer! Die in der Ausbildungsverordnung angegebenen Stundenvolumen sind kein Dogma. Ebenfalls neu wurde der Punkt 4.3.6 gestaltet, indem es unter „Wochenstunden für Ausbildungsschulen“ heißt: Ausbildungsschulen werden je betreutem Lehramtsanwärter drei Wochenstunden zugewiesen. Das ist u.E. eine lächerlich geringe Erhöhung (bisher 2 Std.) verglichen mit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Schulen. Immerhin kann der befürchtete „Verdrängungseffekt“ durch den LAA-Einsatz ev. abgemildert werden. Auch wenn wir keinen Durchbruch zu einer konsistenten Lehrerausbildung verbuchen können, so bedanke ich mich zunächst auf diesem Wege für die Zuarbeiten. Die GEW bleibt weiter am Ball! A.Stötzer (AG-Personalrat) | ||||||||||||||||||||||
| Hinweise für Personalräte und Schulleitungen | ||||||||||||||||||||||
| Lehramtsanwärter als Lückenbüßer? Damit Lehramtsanwärter nicht als Lückenbüßer für fehlende Planstellenbewirtschaftung durch das Thüringer Kultusministerium verbraucht werden können, bedarf es der entsprechenden Informationen über die rechtlichen Grundlagen der zweiten Phase der Lehrerausbildung. Im Rahmen einer Auflistung dieser Vorschriften sollen insbesondere Personalräte in die Lage versetzt werden, darüber zu wachen, dass der Personalbestand der Dienststellen nicht auf dem Rücken der LAA saniert wird.
Infoblätter des Referates Personalratsarbeit
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| Gesetzliche Grundlagen | ||||||||||||||||||||||
Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2010/2011
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| Oft gestellte Fragen | ||||||||||||||||||||||
| Buchempfehlung: Susanne Martinuzzi Der Berufseinstieg Unterstützungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule |
Was verdiene ich als Berufsanfänger? ![]() Siehe auch: Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Thüringen | |||||||||||||||||||||

| LAA_2010_Start_in_die_Schule.pdf | |
| Start in die Schule Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen (pdf-Datei, 2 MB, August 2010) |

| beam_gew-neu.pdf | |
| Als Beamter in der GEW Infos zur Gewerkschaftsmitgliedschaft von Beamten (pdf-Datei, 135 kB, 26.09.2006) |




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