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Einsatz von Referendaren im Unterricht

Seitenabschnitte:
Lehramtsanwärter kommen im August an die Schulen!
Neuordnung der Lehramtsanwärterausbildung an den Schulen
Konkretisierungen der LAA-Ausbildung in Verwaltungsvorschrift
Hinweise für Personalräte und Schulleitungen
Gesetzliche Grundlagen
Oft gestellte Fragen


Unterseiten:

Streiks erfolgreich - Anerkennung von Ausbildungszeiten bei Lehramtsanwärtern

Dokumente und Hintergrundinformationen

Einstellungschancen in den Thüringer Schuldienst

Abminderungsstunden für Mentoren sind zu gewähren!

Sicher im bedarfsdeckenden Unterricht



Einstellungschancen in den Thüringer Schuldienst



Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen


Liebe Kollegin, lieber Kollege,
herzlichen Glückwunsch zur Einstellung ins Referendariat!

Jetzt geht es endlich los. Du hast einen anstrengenden, aber auch schönen Beruf gewählt. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist mehr als nur ein Job. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an das, was Lehrer/innen können und tun sollen. Sie stehen wie kaum eine andere Berufsgruppe in der öffentlichen Aufmerksamkeit und nicht selten in der Kritik.
Einerseits sehen die Schüler dich bereits in der Rolle der Lehrerin oder des Lehrers, andererseits bleibst du aber gegenüber den Seminarleiter/innen, Fachleiter/innen und Fachlehrer/innen im Ausbildungsunterricht Lernende/r.
Einerseits möchtest du eigene pädagogische und fachliche Vorstellungen erproben, andererseits wirst du dem Druck von Beurteilungen und Benotungen unterworfen.
Mit der Einführung des „bedarfsdeckenden Unterrichts“ in Thüringen sind die Anforderungen an dich als Lehramtsanwärter/in noch gestiegen.

Sicher bewegen dich auch viele Fragen:
Was erwartet mich in den einzelnen Abschnitten des Vorbereitungsdienstes?
Worauf muss ich sofort achten, damit der Einstieg so gelingt, dass ich reibungslos über die Runden komme?
Wie verhalte ich mich gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an der Schule, wie gegenüber den Schülerinnen und Schülern?
Welche Rechte und Pflichten erwachsen mir aus der Ausbildungsordnung und aus dem Beamtenrecht?
Wo finde ich Rat, Hilfe und Unterstützung für den ganz normalen Ausbildungstag, aber auch in Konfliktfällen ?

Manche Antworten auf diese Fragen muss man sich selbst erarbeiten. Aber bekanntlich können bereits
gesammelte Erfahrungen weitergegeben werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen bietet dir an, dich auf deinem Weg
zum zweiten Staatsexamen mit Rat und Tat zu begleiten.

Dabei werden wir keine fertigen Antworten liefern, doch hier und da Steine aus dem Weg räumen können.
Wir haben in den letzten Jahren einen Fundus an Informationen rund um das Referendariat zusammengetragen, Erfahrungsaustausche und Fortbildungen für Lehramtsanwärter/innen durchgeführt und Einzelnen im Konfliktfall zur Seite gestanden. Insbesondere in den Personalräten deiner Ausbildungsschule, der Schulämter und beim Kultusministerium
findest du engagierte GEW-Mitglieder als Ansprechpartner.

Tipp 1:
Vergiss bei aller Anstrengung nicht, dass es auch noch ein Leben neben dem Referendariat gibt. Schaff dir
Freiräume, pflege Freundschaften - auch wenn die nächste Lehrprobe noch so wichtig scheint.
Tipp 2:
Stelle dich darauf ein, dass das Land Thüringen den ersten Sold in der Regel als Abschlag überweist und
erst nach mehreren Wochen das reguläre Geld eingeht.

Wir wünschen Dir einen guten Start und viel Erfolg!
Jürgen Röhreich
Landesvorsitzender der GEW Thüringen


Lehramtsanwärter kommen im August an die Schulen!

Der frühe Schuljahresbeginn beschert auch den Studienseminaren und Ausbildungs- und Seminarschulen einen frühen Zugang von Lehramtsanwärtern (LAA). War der Beginn des Referendariats sonst auf den 1. September datiert, so erfolgt die Einstellung der LAA nun zum 1. August 2010. Sie werden also bald nach Schuljahresbeginn auch in den Schulen selbst antreten.

Wie viele kommen denn?

Das TKM hat auch in diesem Jahr die Ausbildungsplatzhöchstzahl auf 400 festgelegt:
a) für das Lehramt an Grundschulen 100
b) für das Lehramt an Regelschulen 95
c) für das Lehramt an Gymnasien 130
d) für das Lehramt an berufsbildenden Schulen 42
e) für das Lehramt für Förderpädagogik 33

Nur vorläufige Personalplanung

Wie jedes Jahr wird die endgültige Personalplanung erst nach Beginn des Schuljahres klar sein. Das ergibt sich u.a. aus der Zuweisung von LAA und der Ungewissheit bis zum August/September, ob denn die LAA auch wirklich kommen. Schulleitung und Personalrat müssen also mit Überraschungen rechnen und dementsprechend handeln.

Abminderungen nicht vergessen!!!

Es ist durchaus möglich, dass auch nach einer kompletten Einsatzplanung durch die Übernahme von LAA Abminderungsansprüche einzelner Lehrer entstehen. Diese sind zu gewährleisten!
Im TKM-Grundsatzpapier „Aufgaben der in Schulen an der Lehrerbildung Beteiligten„ vom 14.5.2008 heißt es unter „Fachbegleitende Lehrer„ (früher Mentor genannt): „Die für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehrerbildung an Schulen und Seminarschulen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit wird in der jeweiligen Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre geregelt.„ Und dort heißt es wiederum unter Punkt 4.3.3.2: „Ausbildungsschulen werden je betreutem Lehramtsanwärter drei Wochenstunden zugewiesen.„
Diese Stunden sind explizit für die Entlastung der betreuenden „Mentoren„ vorgesehen sowie teilweise für die Verantwortlichen für Ausbildung der jeweiligen Schule.
Die Vergabe dieser Abminderungen ist also untrennbar mit der Betreuung der LAA verbunden und muss auch nach der vorläufigen Einsatzplanung möglich gemacht werden.
Da sind sowohl Schulleitung als auch Personalrat in der Pflicht!

Auch Lehramtsstudenten müssen ab August betreut werden

Das Lehramtsstudium der FSU Jena beinhaltet ein Praktikumssemester, in Erfurt wurden fachdidaktische Praktika eingeführt. Die FSU ermöglicht dabei den betreffenden Studenten schon ab August, das Praxissemester anzutreten, richtet sich also nach den Schulen und nicht dem Wintersemester der Uni.

Betreuende Lehrer erhalten auch dafür Abminderungen! Die Details für Ausbildungsschulen, Seminarschulen und BBS regelt die Verwaltungsvorschrift für dieses Schuljahr unter Punkt 4.4.3.
Das Ministerium sieht also Entlastungen vor. Dafür haben wir im HPR lange Überzeugungsarbeit leisten müssen. Nehmen Sie diese Entlastungen in Anspruch. Schulleitungen müssen das möglich machen!
Personalräte sind vor der Verteilung der Abminderungsstunden von der Schulleitung zu beteiligen (siehe Punkt 4.3.1 der Verwaltungsvorschrift)!

Hinweis:
Was können die Betreuer von Lehramtsstudenten im Praktikumssemester voraussetzen?
Zeitungen für fachbegleitende Lehrer zum Jenaer Modell der Lehrerbildung des Zentrums für Lehrerbildung und Didaktikforschung der FSU Jena

A.Stötzer, AG Personalrat


Neuordnung der Lehramtsanwärterausbildung an den Schulen

Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 ist ein sog. Grundsatzpapier zu den „Aufgaben der in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten“ in Kraft (Schreiben vom 7.8.2008, siehe unten).

Vielen an Lehrerbildung Beteiligten ist dies noch gar nicht bekannt. Das sollte man jedenfalls als LAA wissen, wenn man einen „Fachbegleitenden Lehrer“ sucht, die Lehrer aber „Mentor“ seien wollen. Diese Begriffsverwirrung wird wohl im Laufe des Schuljahres behoben.
 
Trotzdem betreuen Lehrer Lehramtsanwärter in gewohnter Weise!

Neu ist, dass es an jeder Schule einen „Verantwortlichen für Ausbildung“ gibt, der als erster Ansprechpartner an der jeweiligen Schule fungieren soll.
Die Aufgaben der „Lehrerbildner“ an den Ausbildungsschulen wird im Abschnitt „Aufgabenbeschreibung“ konkretisiert.

A.Stötzer (AG Personalrat)


 Aufgaben_der_in_Schulen_an_Lehrerbildung_Beteiligten.pdf
 Aufgaben der in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten
An die Lehrerinnen und Lehrer der
staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen
(pdf-Datei, 245 kB, 07.08.2009)



Konkretisierungen der LAA-Ausbildung in Verwaltungsvorschrift

Nach vielen kritischen wie konstruktiven Anmerkungen der GEW sowie der Studienseminare, Ausbildungsschulen und der LAA selbst, hat das TKM reagiert. In einem ersten Schritt wird in der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2007/08 den Ausbildungsschulen eine leicht erhöhte Stundenzuweisung zugestanden. Der Bedarfsdeckende Unterricht wurde neu in die Verwaltungsvorschrift eingefügt.

Die Verwaltungsvorschrift ist in jeder Schule vorhanden und kann dort eingesehen werden – sie ist keine geheime Verschlusssache!

Ich möchte noch einmal auf die Formulierung im Punkt 2.5.3 der Vorschrift hinweisen:
Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfortschritt und den pädagogisch-didaktischen Voraussetzungen des Lehramtsanwärters und wird vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt.

Die GEW wendet sich entschieden gegen den Missbrauch von LAA als „Lückenfüller“ für fehlende Fachlehrer! Die in der Ausbildungsverordnung angegebenen Stundenvolumen sind kein Dogma.

Ebenfalls neu wurde der Punkt 4.3.6 gestaltet, indem es unter „Wochenstunden für Ausbildungsschulen“ heißt:
Ausbildungsschulen werden je betreutem Lehramtsanwärter drei Wochenstunden zugewiesen.
Das ist u.E. eine lächerlich geringe Erhöhung (bisher 2 Std.) verglichen mit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Schulen. Immerhin kann der befürchtete „Verdrängungseffekt“ durch den LAA-Einsatz ev. abgemildert werden.

Auch wenn wir keinen Durchbruch zu einer konsistenten Lehrerausbildung verbuchen können, so bedanke ich mich zunächst auf diesem Wege für die Zuarbeiten.
Die GEW bleibt weiter am Ball!

A.Stötzer
(AG-Personalrat)


Hinweise für Personalräte und Schulleitungen

Lehramtsanwärter als Lückenbüßer?

Damit Lehramtsanwärter nicht als Lückenbüßer für fehlende Planstellenbewirtschaftung durch das Thüringer Kultusministerium verbraucht werden können, bedarf es der entsprechenden Informationen über die rechtlichen Grundlagen der zweiten Phase der Lehrerausbildung. Im Rahmen einer Auflistung dieser Vorschriften sollen insbesondere Personalräte in die Lage versetzt werden, darüber zu wachen, dass der Personalbestand der Dienststellen nicht auf dem Rücken der LAA saniert wird.


 lehramt-uebers.pdf
 Gegenüberstellung der Bestimmungen zum Unterrichtseinsatz der Lehramtsanwärter
(pdf-datei, 370 kB, 13.10.2006)



 Hinweise_fuer_Personalraete.pdf
 Hinweise für Personalräte und Schulleitungen:
Artikel aus tz 9/2006 + weiterführende Erläuterungen
(pdf-Datei, 314 kB, 14.09.2006)



Infoblätter des Referates Personalratsarbeit


 Einsatz_von_Referendaren_im_selbstaendigen_Unterricht.pdf
 Information an alle Personalräte an Thüringer Schulämtern und an Thüringer Schulen zum Einsatz von Referendaren im Unterricht
(PDF-Datei, 84 kB, 11.07.2006)
Ausgangspunkt dieser Information ist das Schreiben des Staatssekretärs des TKM vom 4. Juli 2006 zum bedarfsdeckenden Unterricht durch Lehramtsanwärter



 Wer_hilft_den_Lehramtsanwaertern_weiter.pdf
 Wer hilft den Lehramtsanwärtern weiter?
Info der AG Personalrat
(pdf-Datei, 64 kB, 15.09.2006)



Gesetzliche Grundlagen

Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen - Lehrerdienstordnung
vom 19.07.2001 - Paragraph 21
(pdf-Datei, 48 kB)

Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vom 12. März 2008

Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
vom 03.09.2002, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631)
- besonders Paragraphen 8 und 12

Anordnung über die Auflösung eines Staatlichen Studienseminars und Thüringer Verordnung über die Neuordnung der Zuständigkeiten
vom 15.07.2008
(pdf-Datei, 43 kB)

Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. August 2010
Allgemeinverfügung vom 26. April 2010
incl. Bewerbungstermine zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst
für die Lehrämter an Schulen
Bekanntmachung vom 08. April 2010
(pdf-Datei, 84 kB)

Praktikum in der ersten Phase der Lehrerausbildung; hier: Zuweisung von Ressourcen
Schreiben des TKM an die Lehrerinnen und Lehrer der staatlichen Schulen in Thüringen
(pdf-Datei, 26 kB)



Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2010/2011

 Lehramtsanwaerter_–_rechtliche_Grundlagen_der_materiellen_Ansprueche.pdf
 Lehramtsanwärter - rechtliche Grundlagen der materiellen Ansprüche
(pdf-Datei, 52 kB, 20.11.2006)



Oft gestellte Fragen

Buchempfehlung:
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Der Berufseinstieg
Unterstützungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule




Frage: Können Lehrerinnen und Lehrer als Mentoren für Lehramtsanwärter verpflichtet werden?

Antwort: Aus dem Schulgesetz selbst ergibt sich keine Pflicht, als Mentor tätig zu werden.
Lediglich in der Lehrerdienstordnung wird diese Aufgabe offenbar den Lehrern mit besonderen Aufgaben zugeschrieben.
Gemäß § 21 Absatz 4 können Lehrer als Mentor mitwirken.
Der Schulleiter benennt im Einvernehmen mit dem Seminarleiter einen Mentor. Da es eine Kann-Bestimmung ist, kann der Betroffene mit Sicherheit auch ablehnen (es sei denn, er will und kann befördert werden. Dann tut eine Ablehnung seiner Beurteilung nicht gut).

Frage: Gibt es bereits eine Festlegung bezüglich der Entfristung von befristeten Stellen, insbesondere der in den vergangenen Jahren eingestellten „Jahrgangsbesten" für das kommende Schuljahr? (HPR-Anfage 4, 25.02.2009)

Antwort: Wie in jedem Schuljahr wird die Erfassung des Bedarfs über das Programm ThVPS erfolgen. Im Anschluss daran wird mit den Schulämtern die Abstimmung zu Versetzungen und anderen Personalmaßnahmen erfolgen. Erst danach besteht Klarheit darüber, welcher Bedarf an tatsächlichen Neueinstellungen, zu denen auch Entfristungen zu zählen sind, vorliegt. In diesem Zusammenhang wird dann auch über die jahrgangsbesten der Lehramtsanwärter zu entscheiden sein.



Was verdiene ich als Berufsanfänger?


Anwärtergrundbetrag (ab 3/2010)


Siehe auch: Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Thüringen


Infomaterial
Start in die Schule

 LAA_2010_Start_in_die_Schule.pdf
 Start in die Schule
Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen
(pdf-Datei, 2 MB, August 2010)

Rund ums Referendariat
GEW-Mitglieder erhalten die Broschüre "Rund ums Referendariat" kostenfrei,
Nicht-GEW-Mitglieder können sie über die Wirtschaftsdienst GmbH für 4 Euro plus Versandkosten bestellen
Online-Bestellung

 beam_gew-neu.pdf
 Als Beamter in der GEW
Infos zur Gewerkschaftsmitgliedschaft von Beamten
(pdf-Datei, 135 kB, 26.09.2006)

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Junge GEW“:
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Junge GEW“

weiterführende Broschüren
Die folgenden Materialien sind besonders für den Einsatz im Unterricht in Ethik, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht geeignet.
Lehramtsanwärter können diese Broschüren über die Landesgeschäftsstelle der GEW beziehen.
Praxishilfen - Zeitmanagement
Privatisierungsreport
Privatisierungsreport 2

Links

Platlaus.de
Die Plattform für Lehrerausbildung in Thüringen


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