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Einsatz von Referendaren im Unterricht

Seitenabschnitte:
Aktuell:
Neuregelungen zur Verkürzung oder Verlängerung des Referendariats sowie dem Wechsel der Ausbildungsschule
Neuordnung der Lehramtsanwärterausbildung an den Schulen
Konkretisierungen der LAA-Ausbildung in Verwaltungsvorschrift
Hinweise für Personalräte und Schulleitungen
Gesetzliche Grundlagen
Oft gestellte Fragen


Unterseiten:

Streiks erfolgreich - Anerkennung von Ausbildungszeiten bei Lehramtsanwärtern

Einstellungschancen in den Thüringer Schuldienst

Abminderungsstunden für die Betreuung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsstudenten sind zu gewähren!

Sicher im bedarfsdeckenden Unterricht



Einstellungschancen in den Thüringer Schuldienst

Das Praxissemester im Lehramtsstudium in Thüringen



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Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen


Liebe Kollegin, lieber Kollege,
herzlichen Glückwunsch zur Einstellung ins Referendariat!

Jetzt geht es endlich los. Du hast einen anstrengenden, aber auch schönen Beruf gewählt. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist mehr als nur ein Job. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an das, was Lehrer/innen können und tun sollen. Sie stehen wie kaum eine andere Berufsgruppe in der öffentlichen Aufmerksamkeit und nicht selten in der Kritik.
Einerseits sehen die Schüler dich bereits in der Rolle der Lehrerin oder des Lehrers, andererseits bleibst du aber gegenüber den Seminarleiter/innen, Fachleiter/innen und Fachlehrer/innen im Ausbildungsunterricht Lernende/r.
Einerseits möchtest du eigene pädagogische und fachliche Vorstellungen erproben, andererseits wirst du dem Druck von Beurteilungen und Benotungen unterworfen.
Mit der Einführung des „bedarfsdeckenden Unterrichts“ in Thüringen sind die Anforderungen an dich als Lehramtsanwärter/in noch gestiegen.

Sicher bewegen dich auch viele Fragen:
Was erwartet mich in den einzelnen Abschnitten des Vorbereitungsdienstes?
Worauf muss ich sofort achten, damit der Einstieg so gelingt, dass ich reibungslos über die Runden komme?
Wie verhalte ich mich gegenüber den Kolleginnen und Kollegen an der Schule, wie gegenüber den Schülerinnen und Schülern?
Welche Rechte und Pflichten erwachsen mir aus der Ausbildungsordnung und aus dem Beamtenrecht?
Wo finde ich Rat, Hilfe und Unterstützung für den ganz normalen Ausbildungstag, aber auch in Konfliktfällen ?

Manche Antworten auf diese Fragen muss man sich selbst erarbeiten. Aber bekanntlich können bereits
gesammelte Erfahrungen weitergegeben werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen bietet dir an, dich auf deinem Weg
zum zweiten Staatsexamen mit Rat und Tat zu begleiten. 

Dabei werden wir keine fertigen Antworten liefern, doch hier und da Steine aus dem Weg räumen können.
Wir haben in den letzten Jahren einen Fundus an Informationen rund um das Referendariat zusammengetragen, Erfahrungsaustausche und Fortbildungen für Lehramtsanwärter/innen durchgeführt und Einzelnen im Konfliktfall zur Seite gestanden. Insbesondere in den Personalräten deiner Ausbildungsschule, der Schulämter und beim Kultusministerium
findest du engagierte GEW-Mitglieder als Ansprechpartner.

Tipp 1:
Vergiss bei aller Anstrengung nicht, dass es auch noch ein Leben neben dem Referendariat gibt. Schaff dir
Freiräume, pflege Freundschaften - auch wenn die nächste Lehrprobe noch so wichtig scheint.
Tipp 2:
Stelle dich darauf ein, dass das Land Thüringen den ersten Sold in der Regel als Abschlag überweist und
erst nach mehreren Wochen das reguläre Geld eingeht.

Wir wünschen Dir einen guten Start und viel Erfolg!
Torsten Wolf
Landesvorsitzender der GEW Thüringen

Andreas Stötzer
AG Personalrat


kostenfreie Mitgliedschaft im Referendariat


Aktuell:

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 01.02.2012

Das TMBWK hat die Ausbildungsplatzhöchstzahl für die Einstellung von Lehramtsanwärtern für den Februar folgendermaßen festgelegt:
GS - 60
RS - 25
Gy - 45
BBS - 30
FöS - 12.
Die Fachhöchstzahlen mit Fächerkombinationen finden sich im Amtsblatt, welches Ende Dezember veröffentlicht wird.

Einstellung in den Schuldienst zum 01.02.2012

Das TMBWK beabsichtigt nach Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums 139 Erzieher und Lehrer einzustellen. Der Beschäftigungsumfang reicht von nur 50% für die 16 Erzieher, über 70% z.B. an Gymnasien bis zu Vollzeitstellen in der Grundschule. Näheres über Schulart, Fachkombination und Einsatzort findet sich auf der Webseite des TMBWK.


 7_Tipps_zur_Uebernahme_in_den_Vorbereitungsdienst.pdf
 7 Tipps zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2012
(pdf-Datei, 9 kB)



Neuregelungen zur Verkürzung oder Verlängerung des Referendariats sowie dem Wechsel der Ausbildungsschule

Für Irritationen bei 55 Lehramtsanwärtern der Regelschulen und ihren Ausbildungsschulen sorgt die Absicht des TMBWK deren Vorbereitungsdienst um 6 Monate zu kürzen (s. Schreiben vom 21.06 2011 unten). Deshalb hatten sich viele Lehramtsanwärter an ihre Mentoren und die GEW gewandt. Alle Lehramtsanwärter haben an der Universität Erfurt auf Lehramt Regelschule studiert. Fast die Hälfte der Betroffenen hat Widerspruch gegen die geplante Verkürzung eingelegt. Selbstverständlich ist die GEW aktiv geworden, um Klarheit zu schaffen. Zunächst haben GEW-Mitglieder im Hauptpersonalrat viele Fragen gestellt, die das TMBWK am 21.09.2011 beantwortete (s. unten).
Für Freitag, den 30.09.2011 hat Staatssekretär Prof. Dr. Merten den Vorsitzenden der GEW zu einer Gesprächsrunde zu diesem Thema eingeladen. Dort werden die Erwartungen und die Probleme der betroffenen Lehramtsanwärter zur Sprache gebracht werden.

Über die Ergebnisse werden wir zeitnah informieren.

Steffi Kalupke & Andreas Stötzer


Informationen zum Treffen (Stand 4.10.2011)

Neben Staatssekretär Prof. Dr. Merten und Mitarbeitern des TMBWK waren Vertreter der GEW und ein Vertreter des tlv anwesend.

Zur Ausgangssituation:
Da jetzt verstärkt Absolventen mit anrechnungsfähigen Praktika an die Studienseminare kommen, gibt es jetzt auch keinen Gestaltungsspielraum, die Verkürzung nicht zu prüfen. Die Prüfung erfolgt immer mit dem Ziel 6 Monate verkürzen zu können.

Stand:
30 Widersprüche (RS und Gym.) gegen eine Verkürzung sind eingegangen. Diese werden individuell geprüft. Die Eilbedürftigkeit wird vom TMBWK anerkannt. Mittlerweile sind 16 Widersprüche bearbeitet und beschieden. Nur einem wurde bisher stattgegeben. Die Bescheide gehen nacheinander den Betroffenen von Gera und Erfurt zu. Ziel ist es, alle Bescheide vor den Herbstferien verschickt zu haben.

Harmonisierung:
Der Arbeitsaufwand für LAA mit angekündigter Verkürzung ist in Erfurt höher als in Gera. So müssen die LAA RS in Erfurt den Ausbildungsschwerpunkt Didaktische Bausteine belegen und ein Hospitationstagebuch führen. Lehrproben sollen an einem Tag (2 Stück) absolviert werden. Diese Hinweise wurden dem Staatssekretär von uns schriftlich übergeben. Seit dem 21.09.2011 werden im TMBWK Ausbildungsbedingungen verglichen. Der Staatssekretär sagte eine schnelle "Harmonisierung" zu.
Darauf haben wir auch gedrungen!

Andreas Stötzer
AG Personalrat




Das TMBWK hat mit Schreiben vom 10.02.2011 Neuregelungen zur Verkürzung oder Verlängerung des Referendariats sowie dem Wechsel der Ausbildungsschule erlassen. Auch die Gewährung von Sonderurlaub ohne Bezüge wurde neu geregelt, damit eine Einstellung in den öffentlichen oder privaten Schuldienst ermöglicht werden kann, auch wenn das Referendariat noch nicht voll abgeleistet wurde.


 Verkuerzung_Vorbereitungsdienst_2011.pdf
 Antworten des TMBWK zur Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, 95 KB



 Vorbereitungsdienst_Lehraemter_21-06-2011.pdf
 Vorbereitungsdienst für die Lehrämter;
hier: Zuständigkeit bei Verkürzung
Schreiben an die Staatl. Schulämter vom 21.06.2011
(pdf-Datei, 62 kB)



 Vorbereitungsdienst_Lehraemter_10-02-2011.pdf
 Vorbereitungsdienst für die Lehrämter;
hier: Verkürzung und Verlängerung, Zuweisung zu einer anderen Schule und Gewährung von Sonderurlaub nach § 21 Thüringer Urlaubsverordnung
(pdf-Datei, 91 kB)



Neuordnung der Lehramtsanwärterausbildung an den Schulen

Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 ist ein sog. Grundsatzpapier zu den „Aufgaben der in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten“ in Kraft (Schreiben vom 7.8.2008, siehe unten).

Seitdem gibt es es an jeder Schule einen „Verantwortlichen für Ausbildung“, der als erster Ansprechpartner an der jeweiligen Schule fungieren soll.
Die Aufgaben der „Lehrerbildner“ an den Ausbildungsschulen wird im Abschnitt „Aufgabenbeschreibung“ konkretisiert.

A.Stötzer (AG Personalrat)


 Aufgaben_der_in_Schulen_an_Lehrerbildung_Beteiligten.pdf
 Aufgaben der in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten
An die Lehrerinnen und Lehrer der
staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen
(pdf-Datei, 245 kB, 07.08.2009)



Konkretisierungen der LAA-Ausbildung in Verwaltungsvorschrift

Nach vielen kritischen wie konstruktiven Anmerkungen der GEW sowie der Studienseminare, Ausbildungsschulen und der LAA selbst, hat das TKM reagiert. In einem ersten Schritt wird in der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2007/08 den Ausbildungsschulen eine leicht erhöhte Stundenzuweisung zugestanden. Der Bedarfsdeckende Unterricht wurde neu in die Verwaltungsvorschrift eingefügt.

Die Verwaltungsvorschrift ist in jeder Schule vorhanden und kann dort eingesehen werden – sie ist keine geheime Verschlusssache!

Ich möchte noch einmal auf die Formulierung im Punkt 2.5.3 der Vorschrift hinweisen:
Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfortschritt und den pädagogisch-didaktischen Voraussetzungen des Lehramtsanwärters und wird vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt.

Die GEW wendet sich entschieden gegen den Missbrauch von LAA als „Lückenfüller“ für fehlende Fachlehrer! Die in der Ausbildungsverordnung angegebenen Stundenvolumen sind kein Dogma.

Ebenfalls neu wurde der Punkt 4.3.6 gestaltet, indem es unter „Wochenstunden für Ausbildungsschulen“ heißt:
Ausbildungsschulen werden je betreutem Lehramtsanwärter drei Wochenstunden zugewiesen.

A.Stötzer
(AG-Personalrat)


Hinweise für Personalräte und Schulleitungen

Lehramtsanwärter als Lückenbüßer?

Damit Lehramtsanwärter nicht als Lückenbüßer für fehlende Planstellenbewirtschaftung durch das Thüringer Kultusministerium verbraucht werden können, bedarf es der entsprechenden Informationen über die rechtlichen Grundlagen der zweiten Phase der Lehrerausbildung. Im Rahmen einer Auflistung dieser Vorschriften sollen insbesondere Personalräte in die Lage versetzt werden, darüber zu wachen, dass der Personalbestand der Dienststellen nicht auf dem Rücken der LAA saniert wird.


 lehramt-uebers.pdf
 Gegenüberstellung der Bestimmungen zum Unterrichtseinsatz der Lehramtsanwärter
(pdf-datei, 370 kB, 13.10.2006)



 Hinweise_fuer_Personalraete.pdf
 Hinweise für Personalräte und Schulleitungen:
Artikel aus tz 9/2006 + weiterführende Erläuterungen
(pdf-Datei, 314 kB, 14.09.2006)



Infoblätter des Referates Personalratsarbeit


 Wer_hilft_den_Lehramtsanwaertern_weiter.pdf
 Wer hilft den Lehramtsanwärtern weiter?
Info der AG Personalrat
(pdf-Datei, 64 kB, 15.09.2006)



Gesetzliche Grundlagen

Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen - Lehrerdienstordnung
vom 19.07.2001 - Paragraph 21
(pdf-Datei, 48 kB)

Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vom 12. März 2008

Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
vom 03.09.2002, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631)
- besonders Paragraphen 8 und 12

Anordnung über die Auflösung eines Staatlichen Studienseminars und Thüringer Verordnung über die Neuordnung der Zuständigkeiten
vom 15.07.2008
(pdf-Datei, 43 kB)

Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. Februar 2012
Allgemeinverfügung vom 29. November 2011
(pdf-Datei, 66 kB)

Praktikum in der ersten Phase der Lehrerausbildung; hier: Zuweisung von Ressourcen
Schreiben des TKM an die Lehrerinnen und Lehrer der staatlichen Schulen in Thüringen
(pdf-Datei, 26 kB)



Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2011/2012

 Lehramtsanwaerter_–_rechtliche_Grundlagen_der_materiellen_Ansprueche.pdf
 Lehramtsanwärter - rechtliche Grundlagen der materiellen Ansprüche
(pdf-Datei, 52 kB, 20.11.2006)



Oft gestellte Fragen

Buchempfehlung:
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Der Berufseinstieg
Unterstützungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule




Frage: Können Lehrerinnen und Lehrer als Mentoren für Lehramtsanwärter verpflichtet werden?

Antwort: Aus dem Schulgesetz selbst ergibt sich keine Pflicht, als Mentor tätig zu werden.
Lediglich in der Lehrerdienstordnung wird diese Aufgabe offenbar den Lehrern mit besonderen Aufgaben zugeschrieben.
Gemäß § 21 Absatz 4 können Lehrer als Mentor mitwirken.
Der Schulleiter benennt im Einvernehmen mit dem Seminarleiter einen Mentor. Da es eine Kann-Bestimmung ist, kann der Betroffene mit Sicherheit auch ablehnen (es sei denn, er will und kann befördert werden. Dann tut eine Ablehnung seiner Beurteilung nicht gut).

Frage: Gibt es bereits eine Festlegung bezüglich der Entfristung von befristeten Stellen, insbesondere der in den vergangenen Jahren eingestellten „Jahrgangsbesten" für das kommende Schuljahr? (HPR-Anfage 4, 25.02.2009)

Antwort: Wie in jedem Schuljahr wird die Erfassung des Bedarfs über das Programm ThVPS erfolgen. Im Anschluss daran wird mit den Schulämtern die Abstimmung zu Versetzungen und anderen Personalmaßnahmen erfolgen. Erst danach besteht Klarheit darüber, welcher Bedarf an tatsächlichen Neueinstellungen, zu denen auch Entfristungen zu zählen sind, vorliegt. In diesem Zusammenhang wird dann auch über die jahrgangsbesten der Lehramtsanwärter zu entscheiden sein.



Hinweis:
Was können die Betreuer von Lehramtsstudenten im Praktikumssemester voraussetzen?
Zeitungen für fachbegleitende Lehrer zum Jenaer Modell der Lehrerbildung des Zentrums für Lehrerbildung und Didaktikforschung der FSU Jena


Was verdiene ich als Berufsanfänger?


Anwärtergrundbetrag (ab 3/2010)


Siehe auch: Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Thüringen


Infomaterial
Start in die Schule

 LAA_2010_Start_in_die_Schule.pdf
 Start in die Schule
Informationen für Lehramtsanwärter/innen in Thüringen
(pdf-Datei, 2 MB, August 2010)

Übergang in den Vorbereitungsdienst
GEW-Mitglieder erhalten die Broschüre "Übergang in den Vorbereitungsdienst" kostenfrei,
Nicht-GEW-Mitglieder können sie über die Wirtschaftsdienst GmbH für 4 Euro plus Versandkosten bestellen
Online-Bestellung

 beam_gew-neu.pdf
 Als Beamter in der GEW
Infos zur Gewerkschaftsmitgliedschaft von Beamten
(pdf-Datei, 135 kB, 26.09.2006)

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Junge GEW“:
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Junge GEW“

weiterführende Broschüren
Die folgenden Materialien sind besonders für den Einsatz im Unterricht in Ethik, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht geeignet.
Lehramtsanwärter können diese Broschüren über die Landesgeschäftsstelle der GEW beziehen.
Praxishilfen - Zeitmanagement
Privatisierungsreport
Privatisierungsreport 2

Links

Platlaus.de
Die Plattform für Lehrerausbildung in Thüringen


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