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Berufs-Haftpflichtversicherung

Publikationen von www.gew.de
Wegweiser zur Berufshaftpflichtversicherung für GEW-Mitglieder
Die elf häufigsten Fragen


Alle Mitglieder des GEW-Landesverbandes Thüringen sind seit Jahren im Rahmen ihrer Mitgliedschaft durch eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) abgesichert. Träger unserer BHV ist die Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG.
Durch diese Gruppenversicherung wird den Mitgliedern Versicherungsschutz nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus ihrer dienstlichen Tätigkeit gewährt, wobei der Vorsatz ausgeschlossen ist.

Nachfolgend geben wir Auskunft über den Leistungsumfang und immer wiederkehrende Fragen:


Stand der Informationen: 01.01.2006


Wer ist versichert?


Versichert sind alle aktiven Mitglieder


  • in pädagogischen und sozialpädagogischen Berufen,
  • als Angehörige von Hochschulen, wissenschaftl.Instituten und Forschungseinrichtungen,
  • in der Schulaufsicht und Verwaltung. Dies gilt auch für Angestellte in privaten Bildungseinrichtungen,
  • als freie Mitarbeiter mit Honorarverträgen (gilt auch für Angestellte an privaten Bildungseinrichtungen und an Volkshochschulen),
  • in sozialpflegerischen Berufe,
  • Studenten, die bereits beruflich im Organisationsbereich tätig werden,
  • Rentner und Pensionäre, die ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen,
  • Schüler an Fachschulen im Bereich Sozialpädagogik während des Praktikums.


Der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied beginnt drei Monate nach Zugehörigkeit zur GEW, sofern das Mitglied der satzungsgemäßen Beitragspflicht ununterbrochen nachgekommen ist und den Beitrag im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens entrichtet.
Der Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt, wenn zur Zeit des Schadeneintritts ein vom Mitglied verschuldeter Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten vorgelegen hat.


Was umfasst der Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz umfasst die Regulierung berechtigter und Abwehr unberechtigter


  • Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts,
  • Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers und
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (ausgenommen Arbeits- und Dienstunfälle).


Einschränkungen


Freiberufliche Tätigkeiten im heilpädagogischen Bereich fallen nicht unter die Berufshaftflicht-Versicherung. Hier ist separater Versicherungsschutz abzuschließen.


Wie hoch sind die Deckungssummen?


Die Deckungssummen max. je Schadenereignis betragen:


a) ohne Selbstbeteiligung:


  • 3.000.000,- EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 30.000,- EUR für Schlüsselverlust
  • 10.000,- EUR für Schäden an von Dritten für die versicherte Tätigkeit zur Verfügung gestellten Sachen


b) mit Selbstbeteiligung (10 %, mind. 100,- EUR):


  • 200000,- EUR für Vermögensschäden
  • 50000,- EUR für Mietsachschäden an gemieteten Räumen/Gebäuden


Was ist versichert?


Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht


  • aus der Erteilung von Experimentalunterricht mit/ohne radioaktiven Stoffen;
  • aus der Erteilung von Nachhilfestunden;
  • aus der Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Veranstaltungen, die von der Schule nicht angeordnet sind, aber mittelbar mit der beruflichen Tätigkeit des Mitgliedes in Verbindung stehen und für die das Mitglied außerdienstlich bzw. freiwillig tätig wird (z.B. AG, Wanderungen, Reisen, Sportveranstaltungen);
  • aus im Ausland eintretenden Schadenereignissen bei Klassenreisen, Schulausflügen, Veranstaltungen und Berufstätigkeit an ausländischen Schulen/Institutionen sowie sonstigen pädagogischen Tätigkeiten;
  • bei Regressansprüchen des Sozialversicherungsträgers aufgrund eines Personenschadens im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.


Was ist nicht versichert?


  • die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens;
  • freiberufliche Forschungs- und Gutachtertätigkeit;
  • Ansprüche aus Schäden durch Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen;
  • unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeiten;
  • die Privathaftpflicht der Mitglieder;
  • das Abhandenkommen von zur Aufbewahrung übernommener Sachen (Ausnahme: Schlüssel).


Wie verhält sich das Mitglied im Schadenfall?


Jeder Schadenfall ist vom Mitglied unabhängig von der Schuldfrage unverzüglich der Landesgeschäftsstelle anzuzeigen (Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt, Tel. 0361/59095-0, Fax 0361/59095-60 oder E-Mail: E-Mail-Adresse). Dann wird dem Mitglied eine Schadenanzeige zum Ausfüllen zugeschickt, die unterschrieben mit Unterlagen zum Schadenhergang an die im Anschreiben genannte Adresse zu senden ist.

Beschädigte Teile sind bis zur Regulierung aufzubewahren.

Schadenersatzansprüche, die gerichtlich geltend gemacht werden, sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Schriftstücke, wie z.B. Mahnbescheid, Klage und insbesondere Terminladung sind beizufügen. Gegen einen Mahnbescheid ist in jedem Falle sofort Widerspruch zu erheben, ohne dass es einer besonderen Rückfrage bedarf.


Kein Schuldanerkenntnis abgeben und nicht, auch nicht teilweise in Vorleistung treten. Ansonsten wird der Versicherungsschutz gefährdet!


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