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Ihre GEWerkschaft Vorteile einer Mitgliedschaft Leistungen für Mitglieder Berufs-Haftpflichtversicherung | ||||||
| Berufs-Haftpflichtversicherung | ||||||
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Wegweiser zur Berufshaftpflichtversicherung für GEW-Mitglieder Die elf häufigsten Fragen | Alle Mitglieder des GEW-Landesverbandes Thüringen sind seit Jahren im Rahmen ihrer Mitgliedschaft durch eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) abgesichert. Träger unserer BHV ist die Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG. Durch diese Gruppenversicherung wird den Mitgliedern Versicherungsschutz nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus ihrer dienstlichen Tätigkeit gewährt, wobei der Vorsatz ausgeschlossen ist. Nachfolgend geben wir Auskunft über den Leistungsumfang und immer wiederkehrende Fragen: | Stand der Informationen: 01.01.2006 | ||||
| Wer ist versichert? Versichert sind alle aktiven Mitglieder
Der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied beginnt drei Monate nach Zugehörigkeit zur GEW, sofern das Mitglied der satzungsgemäßen Beitragspflicht ununterbrochen nachgekommen ist und den Beitrag im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens entrichtet. Der Anspruch auf Versicherungsschutz entfällt, wenn zur Zeit des Schadeneintritts ein vom Mitglied verschuldeter Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten vorgelegen hat. Was umfasst der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz umfasst die Regulierung berechtigter und Abwehr unberechtigter
Einschränkungen Freiberufliche Tätigkeiten im heilpädagogischen Bereich fallen nicht unter die Berufshaftflicht-Versicherung. Hier ist separater Versicherungsschutz abzuschließen. | Wie hoch sind die Deckungssummen? Die Deckungssummen max. je Schadenereignis betragen: a) ohne Selbstbeteiligung:
b) mit Selbstbeteiligung (10 %, mind. 100,- EUR):
Was ist versichert? Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Was ist nicht versichert?
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| Wie verhält sich das Mitglied im Schadenfall? Jeder Schadenfall ist vom Mitglied unabhängig von der Schuldfrage unverzüglich der Landesgeschäftsstelle anzuzeigen (Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt, Tel. 0361/59095-0, Fax 0361/59095-60 oder E-Mail: ). Dann wird dem Mitglied eine Schadenanzeige zum Ausfüllen zugeschickt, die unterschrieben mit Unterlagen zum Schadenhergang an die im Anschreiben genannte Adresse zu senden ist.Beschädigte Teile sind bis zur Regulierung aufzubewahren. Schadenersatzansprüche, die gerichtlich geltend gemacht werden, sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Schriftstücke, wie z.B. Mahnbescheid, Klage und insbesondere Terminladung sind beizufügen. Gegen einen Mahnbescheid ist in jedem Falle sofort Widerspruch zu erheben, ohne dass es einer besonderen Rückfrage bedarf. Kein Schuldanerkenntnis abgeben und nicht, auch nicht teilweise in Vorleistung treten. Ansonsten wird der Versicherungsschutz gefährdet! | ||||||