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| Zwei Jahre TV- L und Föderalismusreform - Wie weiter in Thüringen?
Nach der Auftaktveranstaltung am 17.04.2008 in Erfurt mit ca. 240 Teilnehmern waren auch die folgenden Tagungen in Hermsdorf, Eisenach, Suhl , Gera und Bleicherode sehr gut besucht. Die rund 800 Teilnehmer, vorwiegend Mitglieder in Schulpersonalräten hörten Einführungsvorträge zu den Themen „Föderalismusreform – Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik“, „Beamte in Thüringen nach der Föderalismusreform“, zur Umsetzung des TV- L und den Tarifrunden 2008 und 2009.
Zur Beendigung der Einstellungsteilzeit für Beamte, Altersteilzeitregelungen und “Wie weiter mit uns Floatern?“ hatten die Personalratsmitglieder viele Fragen aus ihren Kollegien mitgebracht.
In den Arbeitsgruppen wurden folgende Themen behandelt:
AG I:
| Beamtenrecht nach der Föderalismusreform
| AG II:
| Umsetzung des TV- L
| AG III:
| Aufgaben der örtlichen Personalräte bei der Umsetzung der Leitfäden „Mitarbeiter- Vorgesetztengespräch“ und „Konfliktprävention und Konfliktbewältigung“ im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums
| AG IV:
| Arbeitszeit/ Mehrarbeit
| AG V:
| Höhergruppierungen/ Beförderungen in den Schulen
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Neben der Information zu den jeweiligen aktuellen Entwicklungen, der Vermittlung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen und den Zusammenstellungen der Handlungsmöglichkeiten für die Personalräte stand der Erfahrungsaustausch über die Arbeit der Personalräte und die aktuell auftretenden Probleme in den Schulen im Mittelpunkt. Immer wieder wird deutlich, wie wichtig eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schulleitung und Personalrat im Interesse der der Schule obliegenden Aufgaben und der Beschäftigten ist! Rechtliche Grundlagen sind dazu da, dass man sie einhält. Dazu muss man sie kennen und mit ihnen arbeiten. Das betrifft Schulaufsicht, Schulleiter, Personalräte und die Beschäftigten gleichermaßen.
Arbeitszeit und Mehrarbeit an Schulen Die rechtlichen Grundlagen: 1. Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre in der geltenden Fassung 2. Hinweise zur Anordnung und Abgeltung von Mehrarbeit 3. Verwaltungsvorschrift zur Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigung ….
Rechte und Pflichten sind hier festgeschrieben, aber auch die Möglichkeiten von Regelungen vor Ort sind gegeben. (Es müssen zum Beispiel nicht nur die Beamten oder nicht nur die Angestellten Mehrarbeit leisten.)
Welches Fazit lässt sich allgemein aus den Fachtagungen ziehen?
Die aktuell anstehenden Entwicklungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Einstellungsteilzeit für die Beamten in Thüringen, den Auswirkungen der Föderalismusreform , der Umsetzung des TV- L und in der Vorbereitung der anstehenden Tarifrunde 2009 machen deutlich: Angestellte und Beamte dürfen sich nicht auseinander dividieren lassen!
Das Beispiel Arbeitszeit: Die Gewerkschaften fordern den Ministerpräsidenten und die Landesregierung auf, die Arbeitszeiterhöhung der Thüringer Beamten auf 42 Wochenstunden zurück zu nehmen. Der Ministerpräsident fordert für die Tarifrunde 2009, die Arbeitszeit der Angestellten auf 42 Wochenstunden zu erhöhen. Ein weiteres Beispiel wären die Sonderzahlungen.
Nur gemeinsam können wir in der nächsten Tarifrunde etwas erreichen! Damit es sich dann auch lohnt, die Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Angestellten auf die Beamten zu fordern!
Barbara Lippert stellvertretende Landesvorsitzende Vorstandsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik
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