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Pfad zur Seite:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen - Ihre GEWerkschaft - Vorteile einer Mitgliedschaft - Beamte in der GEW

Beamte in der GEW

Als Beamter in der GEW?

Der Beamte hat u.a. die Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung, zum Eintreten für die freiheitlich demokratische Ordnung und zur vollen Hingabe im Beruf !
Daraus zu schlussfolgern, dass Beamte sich nicht politisch betätigen und in GEWerkschaften organisieren dürfen, ist falsch, entsprechende Aussagen gelogen!


Auch für Beamte gelten die Bestimmungen des Grundgesetzes!


Die GEW ist eine Vereinigung im Sinne des Artikels 9 GG. Etwa 60 % der GEW-Mitglieder in der Bundesrepublik sind Beamtinnen und Beamte und das aus gutem Grund.


Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz:

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig,
hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


Infos zur Beamtenpolitik auf der Website des GEW-Hauptvorstandes

Referat Angestellten- und Beamtenrecht der GEW Thüringen


Verbeamtung - ole ! - Sorgen - ade' ?

Der Arbeitsplatz ist sicher, wenn die Probezeit erfolgreich absolviert wird aber mit demTag der Ernennung beginnt der Kampf:


  • gegen Abkopplung der Gehälter von den Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes;
  • gegen Arbeitszeitverlängerungen (die speziell im Lehrerbereich sehr beliebt sind);
  • gegen Verschlechterungen in der Altersversorgung;
  • gegen ausgesetzte Höherstufungen in der Dienstaltersstufe;
  • gegen ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen;
  • gegen Kürzungen der Beihilfe usw. usw.


Ohne GEWerkschaftliche Unterstützung ein aussichtsloser Kampf!


Die GEW macht Druck für Beamte


Für Beamte werden die Arbeitsbedingungen per Gesetz geregelt. Ohne den Druck von Gewerkschaften, auch der GEW, sähen diese Gesetze mit Sicherheit noch magerer aus. Ohne die GEW würde es z.B. das Thüringer Gesetz zur Lehrerbesoldung und das Beamtengesetz nicht in der Form geben, wie es jetzta ngewendet wird.

Ähnlich verhält es sich mit gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene. Die Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamte läuft nicht, wie manche vermuten, automatisch. Auch hier würde ohne den gewerkschaftlichen Druck nichts gehen. Die Rechtsschutzstatistiken des DGB weisen aus, dass verbeamtete Mitglieder mehr Gerichtsverfahren anhängig haben als Angestellte (Besoldung, Beförderung, Abordnung und Versetzung).


Gesetze aus dem Thüringer Beamtenrecht


Rechtsschutz für Beamte

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Probleme mit

- Eingruppierungen
- Gewährung von Zulagen
- Beihilfeansprüchen
- Versetzungen und Abordnungen
- Disziplinarmaßnahmen
- Besoldung
- Ruhegehalt oder Pension
- Anerkennung von Vordienstzeiten

und brauchen Rechtsbeistand.


Als Beamter haben Sie in der GEW ein satzungsmäßiges Recht darauf und werden kompetent beraten, betreut und vor Gericht vertreten!



zufriedener Beamter


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