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Abminderungsstunden für die Betreuung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsstudenten sind zu gewähren!

Vergabe der Abminderungsstunden für die Betreuung von Lehramtsanwärtern und Lehramtsstudenten - Örtliche Personalräte in der Pflicht

Abminderungen nicht vergessen!!!

Es ist durchaus möglich, dass auch nach einer kompletten Einsatzplanung durch die Übernahme von LAA Abminderungsansprüche einzelner Lehrer entstehen. Diese sind zu gewährleisten!
Im Grundsatzpapier „Aufgaben der in Schulen an der Lehrerbildung Beteiligten„ vom 14.5.2008 heißt es unter „Fachbegleitende Lehrer„ (früher Mentor genannt): „Die für die Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehrerbildung an Schulen und Seminarschulen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit wird in der jeweiligen Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre geregelt.„ Und dort heißt es wiederum unter Punkt 4.3.2: „Ausbildungsschulen werden für den ersten betreuten Lehramtsanwärter 4 Wochenstunden zugewiesen, für jeden weiteren 3 Wochenstunden.„
Diese Stunden sind explizit für die Entlastung der betreuenden „Mentoren„ vorgesehen sowie teilweise für die Verantwortlichen für Ausbildung der jeweiligen Schule (insgesamt mind. 2).
Die Vergabe dieser Abminderungen ist also untrennbar mit der Betreuung der LAA verbunden und muss auch nach der vorläufigen Einsatzplanung möglich gemacht werden.
Da sind sowohl Schulleitung als auch Personalrat in der Pflicht!

Auch Lehramtsstudenten müssen ab August betreut werden

Das Lehramtsstudium der FSU Jena beinhaltet ein Praktikumssemester, in Erfurt wurden fachdidaktische Praktika eingeführt. Die FSU ermöglicht dabei den betreffenden Studenten schon ab August, das Praxissemester anzutreten, richtet sich also nach den Schulen und nicht dem Wintersemester der Uni.

Betreuende Lehrer erhalten auch dafür Abminderungen (1 Wochenstunde/Schulhalbjahr lt. Punkt 4.3.2.1 der VV)! Die Details für Ausbildungsschulen, Seminarschulen und BBS regelt die Verwaltungsvorschrift für dieses Schuljahr unter Punkt 4.3.2.
Das Ministerium sieht also Entlastungen vor. Dafür haben wir im HPR lange Überzeugungsarbeit leisten müssen. Nehmen Sie diese Entlastungen in Anspruch. Schulleitungen müssen das möglich machen!
Personalräte sind vor der Verteilung der Abminderungsstunden von der Schulleitung zu beteiligen (siehe Punkt 4.3.1 der Verwaltungsvorschrift)!

Unser Tipp für diejenigen, die diese Abminderung immer noch nicht erhalten:


  • Anspruch schriftlich geltend machen, bis zu einem halben Jahr rückwirkend möglich
  • Personalrat einbeziehen gemäß § 68 Thüringer Personalvertretungsgesetz
  • Aufgelaufene Stunden können für Teilzeitangestellte bestimmt dem Konto gutgeschrieben werden
  • Beschäftigte ohne Konto sollten mit öPR und Schulleitung eine phantasievolle Abgeltungsmöglichkeit finden und schriftlich festlegen!


Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2011/2012

Andreas Stötzer



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