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Publikationen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
| Was ist BEM? Wen betrifft BEM? Welches Ziel verfolgt BEM?
Seit 2004 sind Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SGB IX verp ichtet, bei gesundheitlichen Störungen von Arbeitnehmern ein betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) einzuleiten. Auch wenn sich diese Aufgabe im Schwerbehindertenrecht endet, trifft sie doch auf alle Arbeitnehmer zu!
Dieses Eingliederungsmanagement ist anzuwenden für Beschäftigte (Angestellte und Beamte), die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Betriebliches Eingliederungsmanagement bedeutet, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und den jeweiligen Interessenvertretungen zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Weitere Hinweise zum BEM im Infoblatt 3/2009 des Referates Angestellten- und Beamtenrecht
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